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VERGABERECHT

Ziel des (erst) seit 1993 geregelten Vergaberechtes ist die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Leistungsaufträgen an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen. Grundsätze des Vergaberechts wie freier und lauterer Wettbewerb, die Beachtung der unionsrechtlichen Grundfreiheiten, Diskriminierungsverbot sowie Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot müssen stets beachtet werden. Wir bieten sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter umfassende Beratung in allen Belangen des Vergaberechts und profitieren hierbei auch von unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Immobilienrecht (Bauvertragsrecht), Eisenbahnrecht sowie Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Unsere Schwerpunkte sind:
Beurteilung der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf konkrete Beschaffungsvorgänge
Begleitung im Vergabeverfahren
Begutachtung vergaberechtlicher Problemfelder
Vertretung in gerichtlichen Nachprüfungsverfahren und Feststellungsverfahren
