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ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE

Um erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, bedarf es sowohl für privates als auch für betriebliches Vermögen einer frühzeitigen und generationenübergreifenden Planung. Unsere Kanzlei gestaltet insbesondere maßgeschneiderten Lösungen zur Vermögensplanung und konfliktfreien Vermögensnachfolge. Dabei werden gesellschaftsrechtliche Ansätze ebenso berücksichtigt wie Ihre konkreten Wünsche.
Unsere Schwerpunkte sind:
Beratung bei der Vermögensnachfolge
Errichtung, Änderung und Überprüfung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Legaten, Erbvertrag und Schenkung auf den Todesfall)
Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
Errichtung, Änderung und laufende Überprüfung von Gesellschaftsverträgen in Hinblick auf die Unternehmensnachfolge
Entwicklung von Konzepten zur langfristigen Erhaltung von Familienvermögen
Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen (Pflichtteilsklage und Erbrechtsklage)
Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Überarbeitung von Stiftungsurkunden unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen
