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IMMATERIALGÜTERRECHT
Das Immaterialgüterrecht regelt den Schutz des geistigen Eigentum, es schützt also jene Güter, die allgegenwärtig aber nicht greifbar sind. Zu den wichtigsten Rechtsbereichen im Zusammenhang mit dem Immaterialgüterrecht zählen Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht. Immaterialgüterrechte können gegenüber jeder Person durchgesetzt werden, die das geistige Eigentum des Inhabers rechtwidrig nutzt. Mittels Linzenzverträgen kann einem Dritten die entgeltliche Nutzung des geistigen Eigentums eingeräumt werden.
Wir haben langjährigen Erfahrung in den Bereichen Markenregistrierung, Erstellung von Lizenzverträgen und Schutz Ihres geistigen Eigentums und unterstützen Sie in allen Belangen rund um das Immaterialgüterrecht. Sollte eine zivilrechtliche Durchsetzung Ihres Rechts notwendig sein, sind Sie bei uns ebenfalls in besten Händen.
Unsere Schwerpunkte sind: