„Wettbewerb“ definiert sich als eine Verhaltensform mit dem Ziel, vor anderen einen Vorsprung zu erringen. In Österreich tätige Unternehmer sind bei der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit an das europäische Wettbewerbsrecht und heimischen Rechtsvorschriften gebunden. Das österreichische Wettbewerbsrecht regelt einerseits das Kartellrecht und andererseits das Lauterkeitsrecht (UWG, MarkenschutzG usw). Das Kartellrecht beinhaltet Vorgaben bezüglich das Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüsse oder auch Erwerb von einzelnen Unternehmensanteilen. Darüber hinaus werden wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (zB Preisabsprachen zwischen Unternehmen) verboten. Unternehmen und Konsumenten sollen gegen aggressive und irreführende Geschäftspraktiken geschützt werden.

Unsere Schwerpunkte sind:

Kartellrecht

Erstellung von kartellrechtskonformen Vertriebs,- Gesellschafts,- oder Abtretungsverträgen (Link Gesellschaftsrecht)

Marktmachtmissbrauch

Vertretung vor den Kartellbehörden

Fusionskontrolle

Unlauterer Wettbewerb

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

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